Patentrecht
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19. Mai 2026, 9:30 bis 15:00 Uhr
Die Veranstaltung findet online statt
Patentrecht
Grundlagen und Life-Cycle-Management
Das Patentrecht hat in den letzten Jahren etliche Neuerungen erfahren. So gibt es nicht zuletzt seit dem 1. Juni 2023 das Einheitliche Patentgericht (EPG/UPC), welches ein gemeinsames Gericht von derzeit 17 EU-Mitgliedstaaten ist, für die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) gilt. Das EPGÜ kann von jedem der sieben verbleibenden EU-Mitgliedstaaten, die es unterzeichnet haben, jederzeit ratifiziert werden. Darüber hinaus könnte jeder der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten dem Übereinkommen jederzeit beitreten. Zudem gibt es im Arzneimittelsektor einige Besonderheiten, auf die im Verlauf des Seminars näher eingegangen wird.
Im ersten Vortrag wird Rechtsanwalt Andreas Haberl von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner die Grundlagen des Patentrechts u.a. auch die unterschiedlichen Arten des Patentschutzes für Arzneimittel vom absoluten Stoffschutz für neue Wirkstoffe über den Schutz für eine zweite medizinische Indikation bis zu ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC) vorstellen. Des Weiteren wird auf die Durchsetzung von Patenten und SPC eingegangen, zum einen vor den Gerichten in Deutschland und zum anderen vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC).
Dr. Dorian Immler von der Bayer Intellectual Property GmbH wird aus der Sicht eines Unternehmens den Prozess „Von der Idee zur marktfähigen Innovation - Erstellung eines Pharma-Patent-Portfolios“ erläutern. Er wird hierin den R&D Prozess und dessen verschiedene Phasen von der Ideenfindung bis zur Patenterteilung erläutern. Zu diesen Phasen gehören unter anderem die Erfindungsmeldung, die entsprechende Klassifizierung sowie die Prüfung durch das Patentamt. Ebenso wird er auf die sich hierbei ergeben Herausforderungen eingehen.
Patentanwältin Dr. Eva Ehlich von der Kanzlei Maiwald behandelt im Anschluss den Entwicklungsprozess eines neuen Arzneimittels, der verschiedene Stadien durchläuft und dessen Ergebnisse zu Patenten führen können. Gerade spätere Erfindungen, die sich auf klinische Daten stützen (Patentansprüche, die sich auf eine „weitere“ medizinische Indikation richten), bieten - zusätzlich zum regulatorischen Datenschutz und SPC-Schutz - Patentschutz mit attraktiven Laufzeiten, kämpfen aber mit verschiedenen Hürden, u.a. den Transparenzregeln aus dem Zulassungsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Marco Stief, Kanzlei Maiwald, gibt anschließend einen Überblick über typische IP- und Royalty-Klauseln in Bereich Pharma und Life Sciences mit einem besonderen Fokus auf Entwicklungs-, Partnering- und Kooperationsverträge. Die vertraglichen Regelungen zur Inhaberschaft der jeweiligen Schutzrechte und die jeweiligen Nutzungsberechtigungen sind gerade in bei derartigen Verträgen regelmäßig sehr komplex. Eng damit verbunden sind die Regelungen zu den Lizenzgebühren (Royalties), die im Rahmen der späteren Kommerzialisierung des jeweiligen Produktes ebenfalls von großer Bedeutung sind und einer spezifischen Branchenkenntnis bedürfen.
Rechtsanwalt Peter von Czettritz von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner wird einen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen beim Marketing von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, insbesondere im Hinblick auf Pre-Launche-Aktivitäten geben. Einen weiteren Schwerpunkt wird die Stellung von Pharmapatenten im einstweiligen Verfügungsverfahren bilden. Dabei wird insbesondere die Aminopyridin-Entscheidung des OLG München vom 06.10.2022 besprochen, die sich mit den Voraussetzungen des einstweiligen Rechtschutzes gegenüber Generikaunternehmen auseinandersetzt.
Im letzten Vortrag wird Andrea Schmitz, Justiziarin von Pharma Deutschland, einen Ausblick auf die Änderungen auf europäischer Ebene geben, und zwar in Bezug auf den sogenannten Arzneimittel-Review und das Patent Package.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr für Verbandsmitglieder beträgt 580 Euro zzgl. Mehrwertsteuer pro Person, für Nichtverbandsmitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 910 Euro zzgl. Mehrwertsteuer pro Person. Die Gebühr schließt die Dokumentation ein. Der WiDi behält sich vor, Änderungen am Inhalt des Programms sowie Ersatz der angekündigten Referenten vorzunehmen, wenn der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Stornierungen können nur schriftlich bis 3 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei vorgenommen werden, bei späteren Abmeldungen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltung ist abgeschlossen


